Immer am Ball bleiben

VERAN­STAL­TUNGEN IM ÜBERBLICK

Die Partner der Star­tup­City Heil­bronn bieten Dir verschie­denste Veran­stal­tungen rund um die Themen Startups, beruf­liche Selbst­stän­dig­keit und mehr. Triff andere Unter­nehmer, sammle wert­volle Tipps, teile Erfah­rungen und bau Dir ein Netz­werk auf, das Dir auf Deinem weiteren Weg noch behilf­lich sein wird.

STAR­TUP­CITY X EXPERTS

Unsere Online-Meetup Reihe mit span­nenden Themen rund ums Gründen und Startups mit Impulsen für Deine eigene Geschäftsidee.
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WEBINAR: SELBSTÄNDIGKEIT IM NEBENERWERB
Montag, 21. Juli 2025  |  10 – 11:15 Uhr  | Webinar | kostenlos
WEBINAR: SELB­STÄN­DIG­KEIT IM NEBENERWERB
Die IHK Heil­bronn-Franken bietet am 21. Juli von 10:00 bis 11:15 Uhr ein kosten­freies Webinar speziell zur Selb­stän­dig­keit im Neben­er­werb an. Ange­spro­chen sind Grün­de­rinnen und Gründer, die einen ersten Schritt in die Selb­stän­dig­keit wagen oder sich zum Ange­stell­ten­ver­hältnis etwas hinzu­ver­dienen möchten.
JUNGUNTERNEHMERTREFF HEILBRONN-FRANKEN
Donnerstag, 24. Juli 2025  |  ab 17.45 Uhr  | Neubau der Inno­va­ti­ons­fa­brik Heil­bronn, Im Zukunfts­park 4, 74076 Heilbronn
JUNG­UNTERNEHMER­TREFF HEILBRONN-FRANKEN
Die Stadt­sied­lung Heil­bronn und die IHK Heil­bronn-Franken laden am Donnerstag, 24. Juli 2025 um 17:45 Uhr zum nächsten Jung­unternehmer­treff Heil­bronn-Franken in den Neubau der Inno­va­ti­ons­fa­brik Heil­bronn ein. Den Impuls­vor­trag mit dem Titel „Hör auf zu verkaufen – fang an, Menschen zu verstehen!” wird dieses Mal Nik Gledic halten.
MEIN ERSTER ARBEITNEHMER – EINSTIEG INS ARBEITSRECHT FÜR KÜNFTIGE ARBEITGEBER
Freitag, 24. Oktober 2025  |  9 – 11 Uhr  | IHK Heil­bronn-Franken, Ferdi­nand-Braun-Straße 20, 74074 Heil­bronn | kostenlos
MEIN ERSTER ARBEIT­NEHMER – EINSTIEG INS ARBEITS­RECHT FÜR KÜNF­TIGE ARBEITGEBER
Bei der kosten­losen IHK-Präsenz­ver­an­stal­tung am 24. Oktober von 9:00 bis 11:00 Uhr erhalten Sie einen praxis­nahen Über­blick darüber, was aus arbeits­recht­li­cher Sicht von der Einstel­lung eines Arbeit­neh­mers bis zur Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nisses zu beachten ist.